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Kosten/Finanzierung/Rechtsstreitigkeiten

 

KostenRechtsstreitigkeiten werden teurer! *Entwicklung der Kosten 2012-2018: Arbeitsrechtschutz: Kündigungsschutzklage und Streit ums Arbeitszeugnis +24 % Verkehrsrechtsschutz: Verfahren gegen Bußgeldbescheid über 60 EUR und Punkt in Flensburg +17 % *exemplarisch, Quelle: Internet, GDV, Recht bekommen wird teurer v. 11.0402021

Einen Anwalt einzuschalten, Klage zu erheben und letztlich Verfahren in den Instanzen durchzuhalten kann schnell viel Geld kosten. Viele Menschen scheuen sich davor, ihr gutes Recht zu bekommen, weil die Angst vor dem finanziellen Ruin manchmal größer erscheint, als der Nutzen, sein Recht durchzusetzen.
Aber es gibt Möglichkeiten, die Kosten abzufedern.

Wir erklären Ihnen hier, welche Kosten in einem Verfahren entstehen können und welche Möglichkeiten Sie haben, diese zu finanzieren oder sie zu vermeiden. Grundsätzlich gilt, dass sich Gerichts- und Anwaltskosten aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagenzusammensetzen. Die Gerichtskosten orientieren sich dabei am Streitwert des Verfahrens. Die Gebühren für das Gericht sind im Gerichtskostengesetz (GKG) gesetzlich geregelt, die Vergütung der Rechtsanwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).


Aktuelles Beispiel aus der Praxis ist der Dieselskandal. Hier können in der I. Instanz schon mehr als 7000 EUR an Kosten auf den Kläger zukommen. Hinzu kommen noch Auslagen für Gutachter/Sachverständige, die sehr hoch ausfallen können. Es wird berichtet, dass Gerichte Vorschüsse für Sachverständige in einer fünfstelligen Summe angefordert haben.


Wie kann ich mein Recht finanzieren?
Für einkommensschwache Kläger und Beklagte hält der Staat die sogenannte Beratungs- und Prozesskostenhilfe vor. Diese muss bei Gericht beantragt werden. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme hängt von ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen ab.
Aber: Auch die Beratungs- und Prozesskostenhilfe schließt nicht jedes Risiko aus. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man sich schon besser absichern. Die Rechtschutzversicherung zahlt im Falle des Verlierens nicht nur den eigenen, sondern auch den gegnerischen Anwalt. Gleiches gilt für Auslagen eines etwaigen Gutachters.


Viele Versicherungen bieten modularen Rechtschutz für verschiedene Risiken an, teilweise mit und ohne Selbstbehalt.Kosten 1
Wir erhalten keine Provisionen für Vermittlungen, können Sie aber kompetent und umfassend hierzu beraten.


Wie rechnen wir mit Ihnen ab:
Wenn Sie bereits eine Rechtschutzversicherung haben, die nach Ablauf einer Wartezeit für Ihren Fall genutzt werden kann, kümmern wir uns kostenfrei um die Einholung der Deckungszusage, i. d. R. zunächst für die außergerichtliche Streitbeilegung. Wir prüfen mit Ihnen die Möglichkeit der Beantragung einer Beratungs- und Prozesskostenhilfe, die dann nach Bewilligung unsere Kosten übernimmt.

Letztlich dürfen wir für den Fall, dass die o. g. Möglichkeiten nicht greifen, um die Zahlung eines angemessenen Vorschusses bitten. Wir vereinbaren auch freie Beratungshonorare. Hierzu schließen wir mit Ihnen einen Beratungsvertrag ab. Die Abrechnung erfolgt nach Wunsch zeitgestaffelt, kann aber auch pauschal erfolgen.

 

Sprechen Sie uns gerne an, wir finden eine Lösung.

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