Tel: 02362 / 967 350  Fax: 02362 / 967 35 29

Mo bis Do  08:30 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 Uhr - 17:00 Uhr / Freitag 08:30 Uhr - 14:00 Uhr

Verkehrsrecht

 

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Möglicherweise einen schweren Verkehrsunfall mit Personenschäden und Sie wissen nicht, wie Sie sich zu verhalten haben? Nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns mit einem Rundum-Paket um Sie. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung des Unfalls. Dazu gehört u. a. die Korrespondenz mit der Versicherung des Unfallgegners (auch der eigenen Rechtschutzversicherung), der Polizei und dem KFZ-Sachverständigen, der Ihr Fahrzeug begutachtet. Mit unserer 30-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes können wir Sie u. a. auch hier fundiert unterstützen: Sobald Ihnen eine Verkehrsstraftat oder ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Ihr Schweigen darf Ihnen niemals zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Bleiben Sie den Beamten gegenüber stets höflich und sachlich! Erregte Diskussionen mit der Polizei, dem Unfallgegner und ggfls. Zeugen führen zu nichts. Kontaktieren Sie uns ! Wir entwickeln gemeinsam die für Sie beste Strategie. Wir helfen Ihnen auch bei

 

 

  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Drohende Fahrverbote

  • Trunkenheit im Straßenverkehr (ebenso Drogen)

  • Unfallflucht

  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

  • Unterlassene Hilfeleitung

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

  • Fahrverbote im Bußgeldverfahren

  • Anordnung einer MPU

  • Alle Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten